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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplan 2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

Die Gemeinde stimmt dem Abwägungsergebnis zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Beschluss Lärmaktionsplan Fortschreibung 2018

Der Lärmaktionsplan in der Form der Fortschreibung 2018, wie aus der Anlage ersichtlich, wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der Fortschreibung 2018. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

Für die Gemeinde Stapelfeld haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation Lärmbeeinträchtigungen ergeben. Aus der Bewertung der Ist-Situation (Nr. 2 des Lärmaktionsplan) sind durch Verkehrslärm insgesamt 310 Menschen ganztägig und nachts 160 Menschen Belastungen/Belästigungen ausgesetzt. Trotz dieser vorhandenen Lärmbelastungen, werden keine Grenzwerte überschritten, aufgrund derer Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A1 oder der L 222 vom zuständigen Baulastträger durchgeführt werden könnten. Alle im Laufe des Fortschreibungsverfahrens erwogenen Lärmschutzmaßnahmen werden als langfristige Strategie für den Fall der Grenzwertüberschreitung beibehalten.

 

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.02. bis 19.032018 sind Stellungnahmen eingegangen. Eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte im Abwägungsprotokoll.

 

Dieses Ergebnis ist im Lärmaktionsplan dargestellt. Der Lärmaktionsplan kann daher nun in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen werden.

 

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Anlagen

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