Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation KiTa Stapelfeld für das KiTa-Jahr 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 54.23.61
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kindertagesstättenausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss bzw. der KiTa-Ausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung Stapelfeld möge beschließen:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld fasst folgenden Beschluss:
1) Der Gruppenbelegung ab 01.08.2014 wird gemäß Verwaltungsvorlage vom 14.04.2014 zugestimmt.
2) Für das KiTa-Jahr 2014/2015 werden insgesamt 502,5 Wochenstunden beschlossen.
3) Zum 01.08.2014 wird keine Gebührenanpassung vorgenommen. Es gelten die gleichen Gebühren wie im KiTa-Jahr 2013/2014.
4) Die Verwaltung wird gebeten, die Beteiligung des KiTa-Beirates herbeizuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Belegungszahlen der KiTa Stapelfeld wurde für das KiTa-Jahr 2014/2015 eine Gebührenkalkulation vorgenommen, welche dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
1. Gruppenbelegung:
Gemäß der vorliegenden Belegungsliste ergibt sich folgende Gruppenbelegung ab dem 01.08.2014 (Betriebserlaubnis):
2. Personalaufwendungen
Zum 01.08.2014 sind Personalwochenstunden von 502,5 Stunden vorhanden. Diese sind in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt worden und sind noch von der Gemeindevertretung Stapelfeld zu genehmigen. In die Personalaufwendungen wurden weiterhin Tariferhöhungen ab 8/2014 (+3,0%) sowie ab 3/2015 (geplant +2,4%) berücksichtigt.
3. Bewirtschaftungskosten
Der Gebührenkalkulation 2013/2014 wurden Bewirtschaftungskosten in Höhe von 38.000,00 Euro zugrunde gelegt. Anhand des Jahresergebnisses 2013 wurden die Bewirtschaftungskosten in dieser Gebührenkalkulation auf 30.000,00 Euro angepasst.
4. Gebühren
Auf der Basis der Kinderzahlen gem. Betriebserlaubnis ergäbe sich für das KiTa-Jahr 2014/2015 nur eine geringe Gebührenerhöhung unter 1 % bzw. keine Veränderung. Wäre die KiTa Stapelfeld mit ihren 94 Plätzen in 2013/2014 durchgehend ausgelastet gewesen, wären die Gebühren ca. 2-4 % zu hoch angesetzt gewesen. Aufgrund der tatsächlich geringeren Durchschnittsbelegung im KiTa-Jahr 2013/2014 liegt der Jahresaufwand mit ca. 10 % über der kalkulierten Gebühr (siehe Anlage 2).
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auf eine Gebührenanpassung 2014/2015 zu verzichten. Um entsprechende Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elternbeiträge (KiTa-Gebühren) der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des Beirates ist dem KiTa-Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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