Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/001/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltung der kommunalen Kindertagesstätten Hoisdorf und Stapelfeld durch das Amt Siek; Festsetzung des Verwaltungskostenanteils 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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26.09.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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13.11.2018
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kostenerstattung der Gemeinde Hoisdorf für die Verwaltung der kommunalen KiTa Hoisdorf durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 58.648 Euro festgesetzt.
Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Hoisdorf und dem Amt Siek vom 12.12.2001 sowie der 1. Nachtrag vom 24.04.2006 und der 2. Nachtrag vom 29.02.2016 werden aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.
Die Kostenerstattung der Gemeinde Stapelfeld für die Verwaltung der kommunalen KiTa Stapelfeld durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 50.575 Euro festgesetzt.
Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Stapelfeld und dem Amt Siek vom 05.10.2004 wird aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.
Das Benehmen mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld ist einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bislang haben die beiden amtsangehörigen Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Verwaltung der kommunalen KiTas Hoisdorf und Stapelfeld mit dem Amt Siek geregelt. Es wurden jährliche Pauschalen in Höhe von 11.000 Euro (Hoisdorf) und 10.000 Euro (Stapelfeld) vereinbart.
Eine Überprüfung ergab, dass es keiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf. Gem. § 3 Abs. 4 Amtsordnung (AO) kann das Amt auf Wunsch einer oder mehrerer amtsangehöriger Gemeinden diese bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben unterstützen. § 21 Abs. 1 AO gilt entsprechend.
Grundsätzlich gilt, dass das Amt die amtsangehörigen Gemeinden uneingeschränkt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen hat. Die Grenzen ergeben sich aus der jeweiligen Aufgabe, der Aufgabenträgerschaft und aus den personellen und finanziellen Mitteln. Auf Wunsch einer oder mehrerer Gemeinden kann die Unterstützungsleistung jedoch auch für jene gemeindliche Selbstverwaltungsaufgabe gelten, für die das Amt sonst nur als „Hintergrundbüro“ für die Gemeinden zur Verfügung steht (so bei den KiTas in freier Trägerschaft). Die Unterstützungsleistung des Amtes bei der Verwaltung der kommunalen KiTas Hoisdorf und Stapelfeld geht somit über die „normale“ Unterstützung hinaus. In Abgrenzung zur Aufgabenübertragung nach § 5 AO stellt dieses Ansinnen lediglich die Vorstufe der Aufgabenwahrnehmung dar, ohne jedoch gleichzeitig die Trägerschaft zu übernehmen.
Diese Mehrbelastung des Amtes haben die Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld dem Amt gem. § 21 Abs. 1 AO zu erstatten (Kosten in besonderen Fällen).
Daher wurde nunmehr eine Kostenkalkulation erstellt. Grundlage sind die von der KGSt ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes (Bericht 17/2017) sowie die Arbeitszeitanteile der Beschäftigten. Künftig wird anhand dieser Kalkulationsgrundlage jährlich zu den Haushaltsplanberatungen eine aktualisierte Kostenkalkulation erstellt. So wird gewährleistet, dass die Erstattung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgt.
Die Kostenerstattung für das Jahr 2019 beträgt für die Gemeinde Hoisdorf 58.648 Euro und für die Gemeinde Stapelfeld 50.575 Euro. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.
Eines öffentlich-rechtlichen Vertrages o. ä. bedarf es aufgrund der o. g. Ausführungen nicht. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses im Benehmen mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld. Künftig erfolgt die Beschlussfassung im Zuge der Haushaltsplanberatungen. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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346,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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346 kB
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