Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/001/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltung des Schulverbandes Stapelfeld durch das Amt Siek; Festsetzung des Verwaltungskostenanteils 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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26.09.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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13.11.2018
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kostenerstattung für die Verwaltung des Schulverbandes Stapelfeld durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 32.631 Euro festgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, das Benehmen mit dem Schulverband Stapelfeld einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) haben Zweckverbände, die sich ausschließlich aus amtsangehörigen Gemeinden eines Amtes zusammensetzen, die Verwaltung des Amtes in Anspruch zu nehmen. § 21 der Amtsordnung (AO) gilt entsprechend. Der Schulverband Stapelfeld setzt sich aus den drei amtsangehörigen Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld zusammen und nimmt daher kraft Gesetzes die Verwaltung des Amtes Siek in Anspruch.
Gem. § 21 Abs. 1 AO hat der Schulverband Stapelfeld die Kosten des Amtes zu erstatten, die diesem aufgrund der Verwaltung entstehen (Kosten in besonderen Fällen).
Bislang zahlte der Schulverband Stapelfeld einen jährlichen Betrag i.H.v. 11.000 Euro. Eine Kostenanpassung erfolgte mindestens seit 2002 nicht.
Es wurde nunmehr eine Kostenkalkulation erstellt. Grundlage sind die von der KGSt ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes (Bericht 17/2017) sowie die Arbeitszeitanteile der Beschäftigten. Künftig wird anhand dieser Kalkulationsgrundlage jährlich zu den Haushaltsplanberatungen eine aktualisierte Kostenkalkulation erstellt. So wird gewährleistet, dass die Erstattung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgt.
Die Kostenerstattung für das Jahr 2019 beträgt 32.631 Euro. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.
Eines öffentlich-rechtlichen Vertrages o. ä. bedarf es aufgrund der o. g. Ausführungen nicht. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses im Benehmen mit dem Schulverband Stapelfeld. Künftig erfolgt die Beschlussfassung im Zuge der Haushaltsplanberatungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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335,3 kB
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