Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Timm Bauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.11.2018
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15.01.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung
1. Turn-und Sportverein Hoisdorf e.V. 15.000,00 €
2. Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf 11.500,00 €
Jugendarbeit 2.800,00 €
Zaun zum Nachbarn 6.800,00 €
Entsorgung des Altholzes 1.200,00 €
Kühlschrank inkl. Gefrierkombination 400,00 €
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
Hinweisschild „Tennisclub“ an der Straße 300,00 €
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat am 27.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen.
Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.
Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.
In diesem Jahr wurden alle Vereine und Verbände entsprechend angeschrieben:
- Zuwendungen werden nur auf begründeten schriftlichen Antrag gewährt.
- Die Anträge müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten.
- Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.
- Ein Finanzierungsplan ist beizufügen.
- Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor über den Antrag entschieden ist.
Sollte die Entscheidung nicht abgewartet werden können, hat der Antragsteller unter Darlegung der Gründe die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn zu beantragen.
- Die Anträge für das Folgejahr müssen jeweils spätestens am 31.08. im Amt Siek vorliegen.
Die Richtlinie wurde dem Anschreiben zur Kenntnisnahme und mit Bitte um Beachtung bei der künftigen Antragstellung beigefügt.
Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
1. Turn-und Sportverein Hoisdorf e.V. 15.000,00 €
2. Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf 11.500,00 €
Jugendarbeit 2.800,00 €
Kühlschrank inkl. Gefrierkombination 400,00 €
Zaun zum Nachbarn 6.800,00 €
Entsorgung des Altholzes 1.200,00 €
Hinweisschild „Tennisclub“ an der Straße 300,00 €
4.3 der Rahmenrichtlinie:
Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.