Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens von den Zielen des Regionalplanes 1 von 1998
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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01.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die gewerbliche Entwicklung im Bereich östlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade“, nördlich der „L224“ (27. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22) wird der Bürgermeister beauftragt, der Landesplanungsbehörde einen Antrag auf Zielabweichung vorzulegen.
Die dafür erforderlichen Unterlagen werden durch das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner Part GmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Siek beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet „Jacobsrade“ zu erweitern, um einem ansässigen Betrieb die erforderliche Erweiterung zu ermöglichen.
Zur Umsetzung der Planung erfolgt die 27. Änderung des Flächennutzungsplans sowie parallel die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22. Diese sind laut § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Das geplante Gewerbegebiet weicht jedoch von folgenden Zielen der Raumordnung ab:
- Lage außerhalb der Siedlungsabgrenzung:
Die Flächen, die zur Erweiterung vorgesehen sind, liegen außerhalb der Siedlungsachsenabgrenzung gemäß der Darstellung in der Karte zum Regionalplan I
- Regionaler Grünzug:
Der Geltungsbereich wird im Regionalplan als ein regionaler Grünzug dargestellt, in dem planmäßig nicht gesiedelt werden soll.
Nach § 13 Landesplanungsgesetzes kann von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Raumordnung nicht berührt sind und die Ansiedlung an dem geplanten Standort raumordnerisch vertretbar ist. Hierzu ist bei der Landesplanungsbehörde ein Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu stellen, dass die Landesplanungsbehörde dann durchführt.
In der Regel sind die für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen durch die begünstigte Gemeinde der Landesplanungsbehörde vorzulegen, damit diese das Verfahren durchführen kann.