Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/027-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeide Siek Gebiet: nördlich "Alte Landstraße", östlich "Hinterm Dorf", südlich der Mehrzweckhalle a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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15.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet nördlich „Alte Landstraße“, östlich „Hinterm Dorf“, südlich der Mehrzweckhalle und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.02.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligungsfrist endete am 24.03.2014.
In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind.
Entsprechend der Beratung im Bauausschuss am 01.04.2014 wurden die Planzeichnung und der Text angepasst, sodass nun auf den Stellplatzflächen 1 – 4 keine Überdachungen / Carports etc. errichtet werden dürfen.
Dem Wunsch des Bauausschusses, den Ausgleich innerhalb des Gemeindegebiets Siek vorzusehen, konnte mangels Flächenverfügbarkeit nicht nachgekommen werden. Dementsprechend wird der Ausgleich, wie bereits geplant, in der Gemeinde Brunsbek vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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178,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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