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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 10.09.2018 bis zum 21.09.2018 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung stattgefunden.

Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

 

Parallel dazu hat das Planungsbüro den Planentwurf weiter ausgearbeitet, so dass die Gemeinde nun den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen kann.

 

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Anlagen

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