Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.09.2018
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Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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01.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 10.09.2018 bis zum 21.09.2018 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung stattgefunden.
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
Parallel dazu hat das Planungsbüro den Planentwurf weiter ausgearbeitet, so dass die Gemeinde nun den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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967,3 kB
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