Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 Aufstellungs- und Vorentwurfsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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20.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt.
Die B-Plan-Änderung erfüllt die Anforderungen an den § 13a BauGB und kann deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB u.a. ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Neuorganisation der Erschließung aufgrund der veränderten Grundstücksteilung:
Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der privaten Gewerbegebiete
Anpassung der Baugrenzen, unter weitgehender Beibehaltung des sonstigen Festsetzungskonzeptes
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, entwickeln und gestalten, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
b) Vorentwurfsbeschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, vgl. anliegenden Entwurf mit Stand vom 20.08.2018, wird gebilligt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB kann entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Wunsch des Grundeigentümers wurde die im Lageplan dargestellte Fläche im Rahmen der 4. Änderung als Gewerbegebiet überplant. Der B-Plan Nr. 10, 4. Änderung ist seit dem 12.12.2015 rechtswirksam. Um die gesamte Fläche in einzelne Grundstücke unterteilen zu können, wurde u.a. eine Verkehrsfläche als Erschließungsstraße festgesetzt.
Zwischenzeitlich gibt es einen Interessenten, an den der Eigentümer die gesamten Fläche des Geltungsbereichs verpachten möchte. Der Interessent strebt eine großflächige Bebauung mit einer Halle an, deren Nutzung ohne die öffentliche Verkehrsfläche mit Wendeanlage auskommt. Das erforderliche Regenrückhaltebecken kann als Teil des dann einzelnen Betriebsgrundstücks privat sein.
Die sonstigen Festsetzungen einschließlich der Belange der Immissionen, Natur und Landschaft sowie sonstiger Umweltbelange und des Städtebaus bleiben unverändert.
Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht des Kreises Stormarn ist planungsrechtlich eine Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der 5. Änderung Voraussetzung.
Die Eigentümer übernehmen die Planungskosten und beauftragen das Büro A+S, Hamburg, direkt.
Nach der Beratung durch den Bauausschuss wurde der Entwurf durch eine Legende ergänzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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