Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/020
Grunddaten
- Betreff:
-
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: südlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße " An der Lohe" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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14.08.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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30.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage) ersichtlichen Ergebnis geprüft.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) Abschließender Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 22.05.2018 bis zum 22.06.2018 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Da sich aus den Stellungnahmen keine gravierende Änderung der Planunterlagen ergibt, kann der abschließende Beschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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415,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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464,4 kB
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