Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/333-1-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsvorlage: Wärmelieferungsvertrag (Vollversorgung) - hier: Anlage 5 (Dienstbarkeitstext)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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20.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Werkausschusses der Fernwärmeversorgung Stapelfeld am 21.02.2018 (TOP 11.1) bestand Einigkeit darüber, auf die Anlage 5 (Dienstbarkeitstext) ersatzlos zu verzichten.
Zur endgültigen Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung war die Anlage 5 jedoch weiterhin der Vorlage (2018/006/333-1) beigefügt.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.04.2018 unter TOP 26.2 über die Neufassung des Wärmelieferungsvertrags (Vollversorgung) beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt den vorliegenden Wärmelieferungsvertrag (Vollversorgung) mit den dazugehörigen Anlagen, mit den Ergänzungen:
unter 2. Anschlussanlage und Eigentumsverhältnisse
-eine genauere Definition der Übergabestation
In der Anlage 2, 2. Betreiberpflichten und Eigentumsverhältnisse
-eine Erläuterung des Begriffs Eigentumsmarken.“
Aus diesem Beschluss geht allerdings nicht eindeutig der Wille der Gemeinde-vertretung in Bezug auf die Anlage 5 hervor.
Ist es Wille der Gemeindevertretung ersatzlos auf die Anlage 5 zu verzichten, oder soll diese Bestandteil des Wärmelieferungsvertrages sein?