Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/003
Grunddaten
- Betreff:
-
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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23.07.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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20.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 06.06.2018 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Aufgrund von Änderungen im südlichen Teil des Geltungsbereichs, die durch die Stellungnahme der Forstbehörde erforderlich werden, ist eine erneute Auslegung erforderlich, die sich jedoch auf die Teile der Änderung beschränken kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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551,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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