Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/380
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Siek Gebiet: westlich der Straße "Kirchenweg", für die Grundstücke Kirchenweg 12 - 16a (nur gerade Hausnummern) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.20 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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26.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet westlich der Straße "Kirchenweg", für die Grundstücke Kirchenweg 12 - 16a (nur gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 19.03.2018 bis zum 03.04.2018 wurde die erneute Auslegung durchgeführt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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309,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,6 MB
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