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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss:

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet zwischen der Dorfstraße und dem großen Teich, südlich "Jungfernstieg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2016 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Wiedernutzbarmachung einer landwirtschaftlichen Hofstelle für eine Wohnbebauung.

 

Die von der Gemeindevertretung am 23.04.2018 gebilligten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 14.05.2018 bis zum 25.05.2018 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

 

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Anlagen

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