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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/347-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung

Für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek aufgestellt.

 

Planungsziel ist:

- die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;

- eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;

- die Erweiterung der Straße „Jacobsrade“ zur Erschließung der neuen Grundstücke;

- die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;

- die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;

- der Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;

- das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße „Birkenbusch“;

- das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 02.02.2018 / 27.02.2018 wird mit folgender Ergänzung gebilligt:

Aufgrund der Herausnahme der südlichen Teilfläche ist die Begründung noch entsprechend anzupassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der in der Jacobsrade 86 ansässige Gewerbebetrieb beabsichtigt, das bestehende Gebäude nach Osten zu erweitern, um den Standort in Siek auch für die nächsten Jahre rentabel zu gestalten.

 

Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Zum Bebauungsplan Nr. 22 hat die Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 13.09.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Zwischenzeitlich wurden diverse Untersuchungen abgeschlossen und Abstimmungsgespräche geführt, was zu Änderungen im Plangeltungsbereich geführt hat.

Zuletzt wurde der Geltungsbereich im Planergespräch am 27.02.2018 verändert.

Die südliche Teilfläche wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Die hier zunächst angedachten Ausgleichsmaßnahmen werden auf Wunsch des Investors auf anderen externen Flächen erbracht.

 

Dementsprechend muss die alte Gebietsbezeichnung „westlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich „Hansdorfer Weg" angepasst und wie o.g. formuliert werden, was dazu führt, das ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss.

 

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Anlagen

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