Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/001/222
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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01.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DGSVO) tritt zum 25.05.2018 in Kraft.
Ziel dieser neuen Verordnung ist ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anwendbares Regelwerk. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt ermöglichen und schützen. Sie soll für einen besseren Schutz der Privatspähre aller EU-Bürger sorgen und das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern.
Wichtigste Neuerungen:
- Es wird ein Regelwerk für ganz Europa geschaffen, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein einheitliches Datenschutzniveau gewährleisten soll.
- Die Rechte auf Information, Auskunft und „Vergessenwerden“ werden gestärkt.
- Bei Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten muss das Unternehmen die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.
- Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder, im Fall von Unternehmen, von 4% des weltweiten Jahresumsatzes, zu verhängen.
Gemäß Artikel 37 DSGVO ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend.
Wie bereits im Amtsausschuss berichtet, beabsichtigen die Kommunen Ahrensburg, Ammersbek, Barsbüttel, Glinde, Großhansdorf, Oststeinbek und die Ämter Nordstormarn, Siek und Trittau diese Aufgabe gemeinsam zu lösen.
Die Stadt Ahrensburg hat nun den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten vorgelegt.
Für das Amt Siek ist ein wöchentliches Stundenkontingent von bis zu 3 Stunden vorgesehen, die Abrechnung erfolgt anhand der Kosten eines Arbeitsplatzes gem. des jeweils aktuellen KGSt-Berichts.
Auszug aus den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zur Dokumentation des Umfangs und die Rechtgrundlagen der Datenverarbeitung,
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung,
- Unterrichtung und Beratung der Beschäftigten,
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde u.w.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,6 kB
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