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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gültigkeit der in der Anlage abgedruckte Veränderungssperre wird gem. § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung der Satzung ist analog zu § 16 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um die Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek nicht durch künftige Bauvorhaben zu erschweren oder die Durchführung zu verhindern, hat die Gemeinde eine Veränderungssperre aufgestellt, die nach Ablauf von zwei Jahren am 13.04.2018 außer Kraft treten würde.

Da zu diesem Zeitpunkt das Planverfahren noch nicht abgeschlossen sein wird, empfiehlt die Verwaltung, die Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

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Anlagen

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