Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/355
Grunddaten
- Betreff:
-
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung b) Billigung der Planunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.10 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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08.02.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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27.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 27. Änderung für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" aufgestellt.
Planungsziel ist, die Erweiterung des Gewerbegebiets nach Osten planungsrechtlich vorzubereiten, um die wirtschaftsfähige Entwicklung des Gewerbegebiets als auch der dort ansässigen Unternehmen zu ermöglichen. Dazu sollen die östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbeflächen umgewandelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
b) Billigung der Planunterlagen
Der Planvorentwurf mit Stand vom 02.02.2018 wird gebilligt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der in der Jacobsrade 86 ansässige Gewerbebetrieb beabsichtigt, das bestehende Gebäude nach Osten zu erweitern, um den Standort in Siek auch für die nächsten Jahre rentabel zu gestalten.
Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 13.09.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Zwischenzeitlich wurden diverse Untersuchungen abgeschlossen und Abstimmungsgespräche geführt.
Hieraus haben sich die in der Anlage beigefügten Unterlagen entwickelt.
Innerhalb des Planungsprozesses wurde der Geltungsbereich leicht verändert. Dementsprechend muss die alte Gebietsbezeichnung „westlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" angepasst und wie o.g. formuliert werden, was dazu führt, das ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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295,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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850 kB
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3
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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