Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Siek Gebiet: Flurstück 1/15, östlich "Papendorfer Weg", Rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37", Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
08.02.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Für das Flurstück 1/15, östlich "Papendorfer Weg", Rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37", wird der Bebauungsplan Nr. 24 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Erschließung eines Reinen Wohngebietes nach § 3 Baunutzungsverordnung
-Einrichtung einer privaten Erschließungsstraße mit Wendeanlage
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planungsbüro Ostholstein, Dip.-Ing. Andreas Nagel,Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, beauftragt.
Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Flurstückes 1/15 beabsichtigt, den nördlichen Grundstücksteil mit max. 4 Wohngebäuden zu bebauen.
Voraussetzung dafür ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24. Die Gemeinde hat dem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt.
Der Eigentümer hat einen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, durch den die Kostenübernahme gesichert ist.
Zur Einleitung des Planverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss daran wird das zu beauftragende Planungsbüro einen ersten Planentwurf erarbeiten, der der Gemeinde dann zur Beratung vorgelegt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
492,4 kB
|