Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/315
Grunddaten
- Betreff:
-
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich "Alte Landstraße" (L222), östlich der Straße "Groot Redder", nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.26.10 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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22.01.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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05.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich "Alte Landstraße" (L222), östlich der Straße "Groot Redder", nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen folgende Änderung der Planung vorsieht: Ausweisung einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft“.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der in der Anlage dargestellten Fläche ist zur Entlastung des zeitweilig ausgelasteten Fernwärmenetzes geplant, ein Blockheizkraftwerk zu errichten.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Diese ist im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes in eine „Fläche für Versorgungsanlagen“ zu ändern.
Die Planungskosten werden durch die gemeindeeigene Institiution „Fernwärme“ übernommen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird derzeit erstellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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429,6 kB
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