Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10, 4. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.26.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
|
Vorberatung
|
|
|
24.03.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Festsetzung eines Gewerbegebiets im Anschluss an die nördlich bestehenden Gewerbegebiete..
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
Auf Basis des städtebaulichen Vorkonzeptes sind der Vorentwurf der Bebauungsplan-Änderung inklusive Begründung auszuarbeiten und die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) und der Behörden nach § 4(1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein Investor beabsichtigt, die o.g. Fläche künftig gewerblich zu nutzen. Hierzu hat das Büro Architektur + Stadtplanung ein städtebauliches Vorkonzept erarbeitet, das Grundlage für die Erarbeitung der weiteren Bauleitplanung sein soll.
Die Fläche ist derzeit durch den Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 10 als Sondergebiet Erwerbsgärtnereien überplant. Daher ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Investor ist bereit, die Planungskosten zu übernehmen. Dies wird kurzfristig durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|