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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 16. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oejtendorfer Landstraße, östlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ folgende Änderung der Planung vorsieht:

-Darstellung des Plangebietes insgesamt als 'Sonderbaufläche' anstelle der bisherigen teilweisen Darstellung als 'Sonderbaufläche' und als 'Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage'.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Betreiber des Seniorenpflegeheims Lichtensee beabsichtigt zusammen mit dem Grundstückseigentümer, die Einrichtung zu erweitern und zu modernisieren.

Die Planung wurde bereits mit der Gemeinde und dem Kreis vorabgestimmt.

 

Zur Umsetzung des Erweiterungskonzeptes bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Oejtendorfer Landstraße 19.

 

Die Planungskosten übernimmt der Grundstückseigentümer. Ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages liegt dem Eigentümer vor.

Um den Willen der Gemeinde, die Planung einzuleiten, zu bekunden, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Das weitere Verfahren wird vorangetrieben, nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde.

 

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Anlagen

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