Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/401
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Kita-Satzung Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Aktenzeichen:
- 54.03.40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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23.10.2017
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27.11.2017
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18.12.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 01.08.2017 wird eine Spontabetreuung in der KiTa Hoisdorf angeboten. Die Gebühren hierfür wurden bisher noch nicht in der Satzung erfasst.
Berechnung:
Gemäß Gebührenkalkulation ergibt sich im Elementarbereich eine Gebühr von 1,88 € pro Betreuungsstunde, für den Hortbereich von 2,29 € pro Betreuungsstunde. Um den Mehraufwand (u. a. Führung separater Betreuungslisten in der KiTa, Eingabe der Daten in das KiTa-Programm, Erstellung der Bescheide für die Spontanbetreuung) zu decken und die Abrechnung zu vereinfachen, wird eine einheitliche Gebühr von 4,00 € pro Betreuungsstunde für die Spontanbetreuung der Elementar- und Hortkinder vorgeschlagen.
Für die Spontanbetreuungen werden keinerlei Gebührenermäßigungen gem. § 8 der KiTa-Satzung gewährt.
Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein quartalsweise bzw. halbjährlich. Die Änderungen wurden unter § 6 Abs. 5 in die KiTa-Satzung aufgenommen.
Weiter wurde unter § 11 Abs. 1 aufgenommen, dass bis zu 2 Spätgruppen eingerichtet werden können. Die KiTa-Leitung wird in der Sitzung des Finanzausschusses ergänzend hierzu Auskunft geben können.
Der Satzungsentwurf wird in der nächsten Sitzung des KiTa-Beirates Hoisdorf behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207 kB
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