Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/301
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenausbaubeiträge - weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Susanne Kuplich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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12.09.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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27.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Wunsch des Bürgermeisters wird verwaltungsseitig wie folgt die derzeitige gesetzliche Regelung zu den Straßenausbaubeiträgen dargestellt:
Derzeit besteht eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, und zwar ist dies in § 76 Gemeindeordnung SH (GO) geregelt.
Auszug § 76 GO:
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
- aus Entgelten für ihre Leistungen
- im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
…
Der Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP führt hierzu folgendes aus:
Straßenausbaubeiträge:
„Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Dieses werden wir gesetzlich regeln. Der Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen darf dabei nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land führen.“
Die gesetzliche Regelung bleibt abzuwarten.
(Nachrichtlicher Hinweis: Mit Änderungsgesetz vom 30.11.2012 wurde seinerzeit § 76 Absatz 2 Satz 2 GO aufgehoben, wonach eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht bestand. § 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) regelt die Beitragszahlungen für Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde (einmalige Beiträge), § 8a KAG die wiederkehrenden Beiträge)
Aktualisierung (12.09.2017):
Mit Datum vom 08.09.2017 wurde der Gesetzentwurf zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Dieser, sowie die Begründung, sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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