Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/001/198
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Diane Kalienke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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19.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 m der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat das Amts Siek zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 95 n Abs. 1 GO i.V. mit Abs. 6 GO:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht ist mit allen Unterlagen dahin zu prüfen, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.
Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind.
Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem Prüfungsvermerk, dieser könnte wie folgt aussehen:
„Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 kann festgestellt werden, dass
1. der Haushaltsplan 2016 eingehalten worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö-gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten/folgenden Beanstandungen geführt.
Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes.“
Der Jahresabschluss 2016 kann zusammen mit dem Schlussbericht dem Amtsausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Umfangreiche Fragen sollten bereits möglichst vor der Sitzung dem Amt zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in der Sitzung abschließend beantwortet werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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