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Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/288
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenunterhaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Aktenzeichen:
- 65.11.15
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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07.09.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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12.09.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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27.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeindevertretung beteiligt sich an einer Gemeinschaftsmaßnahme zur Sanierung der Verbindungsstraße zwischen Meilsdorf und Ahrensfelde in 2018. Sie wird hierzu in 2017 für die Planung 20.000 € und in 2018 die Baukosten nach näherer Maßgabe des zu beauftragenden Ingenieurbüros bereitstellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, Reparaturarbeiten zur Behebung von Straßenschäden in der Hauptstraße nach technischem Ermessen durchführen zu lassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Die Gemeinde Siek hat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Verbindungsstraße von Meilsdorf nach Ahrensfelde sanieren zu lassen. Sinnvoller Weise sollte dies in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Ahrensburg geschehen.
Die Durchführung dieser Maßnahme ist seitens der Stadt Ahrensburg nun für das Jahr 2018 vorgesehen. Zur Optimierung der Planung und des späteren Bauablaufes ist auch eine gemeinsame Vergabe an ein Ingenieurbüro zu empfehlen. Diese sollte noch in 2017 erfolgen, um auch noch entsprechende Förderanträge stellen zu können.
Dementsprechend wären für 2017 die Planungskosten und 2018 die Baukosten bereitzustelllen.
Die Stadt Ahrensburg hat bereits eine Preisumfrage unter Ingenieurbüros durchgeführt. Eine Vergabe kann – bei Zustimmung zur Vorgehensweise - auf der Gemeindevertretersitzung erfolgen.
- Reparaturmaßnahmen Hauptstraße
Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde mit detaillierter Vorgabe der durchzuführenden Maßnahmen die Sanierung des Mittelstreifens der Hauptstraße beschlossen. In Anbetracht weiterer Schadensbilder (Netz-und Querrisse über gesamte Straßenbreite) und ggf. anstehender baulicher Maßnahmen aus der Standortwahl für Kindergarten und Feuerwehr (Zufahrten, Hausanschlüsse) wird um eine Abänderung des Beschlusses gebeten. So sollten z.B. die Straßenaufbrüche und offene Risse nach technischem Ermessen noch in diesem Jahr repariert und über umfangreichere Sanierungsmaßnahmen (z.B. Deckensanierung) zu gegebener Zeit (z.B. nach Fertigstellung Kita / Feuerwehr) erneut beraten werden.