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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

a)      Für den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet südlich der “Hauptstraße“, westlich und nördlich der Bebauung in der Straße “Ohlenhof“ sowie östlich der Bebauung in der Straße “An der Lohe“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

b)      Da das Plangebiet im Innenbereich liegt, wird das Verfahren nach § 13a BauGB “Bebauungspläne der Innenentwicklung“ angewandt.

c)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

d)      Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend den Regelungen des § 13 a BauGB verzichtet.

e)      Es soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

f)        Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird entsprechend den Regelungen des § 13 a BauGB verzichtet.

g)      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 23 wird das Büro B2K Bock-Kühle-Körner, freischaffende Architekten und Stadtplaner aus Kiel, beauftragt.

 

Der Geltungsbereich ist in dem anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Siek plant die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte sowie eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Im Vorlauf für diese Planungen wurde eine Standortanalyse durchgeführt, in der sämtliche Flächen innerhalb des Ortes und in dessen Randbereichen, die als Standort für die geplanten Nutzungen in Frage kommen könnten, erfasst, geprüft und bewertet wurden. Die Standortanalyse führte zu dem Ergebnis, dass die Fläche im Ortszentrum, an der Hauptstraße gelegen, am besten als Kombi-Standort für die geplanten Nutzungen geeignet ist.

 

Planungsziel:

Die Zielsetzung der Planung besteht darin, eine “Fläche für den Gemeinbedarf“ festzusetzen, um im Plangebiet eine Kindertagesstätte und ein Feuerwehrgerätehaus errichten zu können.

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der “Hauptstraße“, westlich und nördlich der Bebauung in der Straße “Ohlenhof“ sowie östlich der Bebauung in der Straße “An der Lohe“ . Im Südwesten grenzt eine Wiese an den Geltungsbereich an.

 

Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 2,27 ha.

 

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Anlagen

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