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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/266-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Billigung der Planunterlagen

 

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 07.07.2017 gebilligt.

 

 

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Reinbeker Straße Nr. 18 beabsichtigt, die bestehenden Gebäude abzureißen und das Grundstück dann in drei Baugrundstücke aufzuteilen.

Um die Grundstücke anschließend auch bebauen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A - Teilbereich II - erforderlich.

 

Der Eigentümer hat einen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, durch den die Kostenübernahme gesichert ist.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Büro für Bauleitplanung hat einen Vorentwurf erarbeitet.

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 24.07.2017 wurde beantragt das nördlich gelegene Baufenster zu verändern. Nach Rücksprache mit dem Büro für Bauleitplanung wurde diesem Wunsch entsprochen, da die Abstände eingehalten werden, die Erschließung gesichert ist und die Stellplätze nachgewiesen sind. Durch die Veränderung wird zudem erreicht, dass die Fernwärmeleitungen nicht verlegt werden müssen. Der Vorlage sind die überarbeiteten Unterlagen beigefügt.

 

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Anlagen

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