Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/266
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 8 A - Teilbereich II, 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20B", nördlich Reinbeker Straße 20 A und 20", westlich "Reinbeker Straße"(L222) a) Billigung der Planunterlagen b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Gaby Engeland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.07.2017
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Bereit
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 07.07.2017 gebilligt.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Reinbeker Straße Nr. 18 beabsichtigt, die bestehenden Gebäude abzureißen und das Grundstück dann in drei Baugrundstücke aufzuteilen.
Um die Grundstücke anschließend auch bebauen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A - Teilbereich II - erforderlich.
Der Eigentümer hat einen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, durch den die Kostenübernahme gesichert ist.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das Büro für Bauleitplanung hat einen Vorentwurf erarbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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191,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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842 kB
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