Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeide Siek Gebiet: nördlich "Alte Landstraße", östlich "Hinterm Dorf", südlich der Mehrzweckhalle Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.65.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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27.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet nördlich „Alte Landstraße“, östlich „Hinterm Dorf“, südlich der Mehrzweckhalle soll der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Siek aufgestellt werden. Es wird angestrebt das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 durchzuführen.
Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit offener Bauweise und Erhalt des Knicks als Grünfläche sowie wertvoller Einzelbäume.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Planung soll das Büro PPL Architektur und Stadtplanung, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg, beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung für die Zeit von 14 Tagen erfolgen. Dies ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Investor hat bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2013 das Bebauungskonzept für das o.g. Grundstück vorgestellt.
Ziel ist die Bebauung des Grundstückes mit ca. 33 Wohneinheiten.
Der städtebauliche Vertrag zur Absicherung der Kostenübernahme sämtlicher Planungskosten wurde am 17.01.2014 unterzeichnet.
Auf eine Vorberatung des Bauausschusses wird in diesem Fall verzichtet, da bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2013 beschlossen wurde, dass das Planverfahren durchgeführt werden soll.
Zur Einleitung des Planverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zu fassen und bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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943,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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914,4 kB
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