Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/330-2
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: zwischen der Dorfstraße und dem großen Teich, südlich Jungfernstieg Beratung und Billigung der Planunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.24.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
|
Vorberatung
|
|
|
10.04.2017
| |||
●
Bereit
|
|
Gemeindevertretung Hoisdorf
|
Entscheidung
|
|
|
24.04.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Form mit folgenden Änderungen gebilligt:
….
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist wie beschlossen durchzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 13.03.2017 wurde der erste Planvorentwurf in Anwesenheit des Grundeigentümers und des Stadtplaners beraten.
Hieraus hat sich ein Planentwurf ergeben. Hierzu wurde seitens der Verwaltung noch folgende Punkte angemerkt und durch das Planungsbüro eingearbeitet:
-die Stellplätze im direkten Umfeld des Gebäudes Dorfstraße Nr. 5 sind jetzt gem. Bauantragszeichnung dargestellt.
-Im Baufeld 6 -Torhaus- sind jetzt nur noch Nebenanlagen (Garagen) zulässig. Eine Wohnnutzung scheidet damit aus. Die Nummerierung der in der Reihenfolge aufsteigenden Baufelder ändert sich dadurch.
-Text: In den betreffenden Baufeldern ist jetzt nur noch 1 Wohneinheit je Wohngebäude zulässig, der Text ist unter Ziffer 2 entsprechend geändert.
(Hinweis:
Die Dorfstraße wurde teilweise in den Geltungsbereich aufgenommen, da sich die Gemeinde zum Zeitpunkt der Planaufstellung gegen die im Ursprungsplan Nr. 12 festgesetzten Parkplätze und für eine Überplanung dieses Bereiches ausgesprochen hat.)
Eine mögliche Teilung des Grundstückes sowie die Ausweisung der GRZ sind noch zu beraten.
Hierzu merkt das Planungsbüro vorab an, dass eine Reduzierung der GRZ auf 0,15 für die Baufelder 2 – 7 (WA 1) eine maximal bebaubare Fläche von 1.029 m², und für die Baufelder 8 – 9 (WA 3) eine maximal bebaubare Fläche von 777 m² bedeuten würde (Baufeld 10 ist aufgrund der geänderten Nummerierung entfallen).
Zwischenzeitlich liegt auch eine Mail der Grundeigentümerin vor, die der Vorlage beigefügt ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
780 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
474,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
96 kB
|