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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt dem Anbringen der Schilder am und im Gebäude sowie an der Einfahrt zum Vereinsheim zu (Pos. 2, 3 +4). Für die Schilder Ecke Am Drehbarg/ Groot Redder wird die Antragstellerin aufgefordert, eine Baugenehmigung beim Kreis Stormarn zu beantragen. Das gemeindliche Einvernehmen dafür wird erteilt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Pächterin des VSG plant das Aufstellen/Anbringen von Werbetafeln für den VSG gemäß der Anlage.

 

Nach § 63 Abs. 1 Ziffer 12 der Landesbauordnung (LBO) ist für Schilder, die eine Gesamtfläche von 1 m² überschreiten, eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Die Schilder in Position 1 der Anlage überschreiten mit den Maßen 150 x 100 cm diese Größe. Eine Baugenehmigung ist erforderlich.

 

Die Schilder  der Positionen 2 bis 4 überschreiten diese Maße nicht. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
 

 

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Anlagen

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