Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/006/253
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8A - Teilbereich II, 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: für das Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20B", nördlich "Reinbeker Straße 20A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L222) Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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20.03.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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03.04.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20B", nördlich "Reinbeker Straße 20A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L222), wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8A – Teilbereich II - aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Aktivierung einer innerörtlichen Grundstücksfläche als Maßnahme der Innenentwicklung,
-Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
-Bereitstellung von Wohngrundstücken zur Deckung des örtlichen Bedarfs,
-Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Reinbeker Straße Nr. 18 beabsichtigt, die bestehenden Gebäude abzureißen und das Grundstück dann in drei Baugrundstücke aufzuteilen.
Um die Grundstücke anschließend auch bebauen zu können, ist die Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 8A – Teilbereich II erforderlich.
Der Eigentümer hat einen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, durch den die Kostenübernahme gesichert ist.
Zur Einleitung des Planverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss daran wird das zu beauftragende Planungsbüro einen ersten Planentwurf erarbeiten, der dem Bauausschuss dann zur Beratung vorgelegt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,6 kB
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