Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/321
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 30 (nur gerade Hausnummern) a) Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 24.10.2016 und des Satzungsbeschlusses vom 23.01.2017 b) Neufassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.24.20 (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 24.10.2016 und des Satzungsbeschlusses vom 23.01.2017
Der am 24.10.2016 gefasste Entwurfs – und Auslegungsbeschluss sowie der Satzungsbeschluss vom 23.01.2017 beinhalten fehlerhafte Gebietsbezeichnungen und werden daher aufgehoben.
b) Neufassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 30 (nur gerade Hausnummern) , und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Abschluss des Verfahrens musste festgestellt werden, dass der Geltungsbereich nach dem Aufstellungsbeschluss um die Grundstücke Dorfstraße 26 – 30 erweitert wurde. Dies fand sich jedoch in der Gebietsbeschreibung nicht wieder.
Dieser Fehler hat sich durch das gesamte Verfahren gezogen und macht den Bebauungsplan angreifbar.
Um den Fehler zu heilen, müssen die bisher gefassten Beschlüsse aufgehoben und mit korrekter Gebietsbezeichnung neu gefasst werden.
An den Planunterlagen selber ändert sich nichts. Das Auslegungsverfahren ist nochmals durchzuführen.
Da es sich hierbei um einen Fehler des beauftragten Planungsbüro´s handelt, übernimmt dies die Kosten des weiteren Verfahrens.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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411,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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