Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/005/246
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17A der Gemeinde Siek Gebiet: östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.25.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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07.02.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A für das Gebiet östlich „Jacobsrade“, nördlich „Hauptstraße“ und westlich der Liegenschaft „Hauptstraße Hausnummer 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 27.12.2016 bis zum 27.01.2017 wurde die öffentliche Auslegung zum o.g. Verfahren durchgeführt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 19.12.2016 von der Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27.01.2017 gebeten.
Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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161 kB
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2
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(wie Dokument)
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707,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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591,8 kB
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