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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils geltenden Fassungen wird der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 24a (nur gerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat am 24.10.2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 24 gefasst.

Daraufhin wurde die Auslegung in der Zeit vom 07.11.2016 bis zum 07.12.2016 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt.

 

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Anlagen

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