Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/238-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage: Gebührenkalkulation KiTa Stapelfeld 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Stapelfeld
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.
Verwaltungsseitig und aufgrund der Beschlussempfehlung des KiTa-Ausschusses und des Finanzausschusses wird die Festsetzung gem. Anlage 8 ab dem 01.01.2017 vorgeschlagen. Dies ergäbe folgende Gebühren:
Die Verpflegungskosten werden ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
Mittagstisch:monatlich 42,50 Euro
Kostgeld (Frühstück/Imbiss): montalich 12,60 Euro
Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit einer Neufassung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses Stapelfeld vom 24.11.2016 wurde festgestellt, dass verwaltungsseitig ein Berechnungsfehler bei den Verpflegungskosten entstanden ist. Aufgrund der neuen Berechnung ergeben sich Verpflegungsgebühren wie folgt:
Gebühren für die Verpflegung:
Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungskosten wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 14,5 Personalstunden berücksichtigt. Von diesen Aufwendungen wurde der in 2015 angefallene Überschuss in Höhe von 3.824,69 Euro abgezogen, sodass sich bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % nachfolgende Gebühren ergeben:
Eltern von Kindern, die bis 13.30 Uhr betreut werden, zahlen demnach monatlich anstatt 5,00 Euro künfig 12,60 Euro, alle anderen monatlich anstatt 50,00 Euro künftig 55,10 Euro. Alle Berechnungsblätter für die Verpflegungskosten sind in den Anlagen 10-12 beigefügt.
Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elterngebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.