Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/003/058-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Urte Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Brunsbek
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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07.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 10.02.2015 hat die Gemeinde Brunsbek einen Grundsatzbeschluss zum Thema Kostenausgleich nach § 25a KiTAG gefasst. Danach wird über Kostenausgleiche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen seitens der Verwaltung in Absprache mit dem Bürgermeister entschieden.
Dies gilt für Kostenausgleich innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins.
Bei einem Kostenausgleich außerhalb Schleswig-Holsteins handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Im Krippenbereich kann die Gemeinde den Betrag daher frei wählen, den sie für eine Stunde Krippenbetreuung außerhalb Schleswig-Holsteins leistet.
Innerhalb des Kreises Stormarn gibt es die einheitliche Regelung, dass die Krippenkosten der aufnehmenden Einrichtung anerkannt werden, sofern sie nicht über den Krippenkosten der Wohnortgemeinde liegen.
Seit 2015 wurde ein Betrag von 2,40 € pro Krippenbetreuungsstunde gezahlt, sofern die aufnehmende Einrichtung außerhalb Schleswig-Holsteins liegt.
Dieser Betrag sollte alle zwei Jahre an Hand der letzten Betriebskostenabrechnung angepasst werden.
Gemäß Betriebskostenabrechnung der Kita Brunsbek aus dem Jahre 2015 kostet eine Stunde Krippenbetreuung 3,40 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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549,5 kB
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