Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/287
Grunddaten
- Betreff:
-
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) sowie südlich Oetjendorfer Landstraße 57 bis an den Knicka) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 10.10.2016 bis zum 09.11.2016.
In dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage nebst Abwägungs-vorschlägen aufgeführt sind.
Sofern den Abwägungsvorschlägen gefolgt wird, besteht kein Bedarf, die Planunterlagen zu ändern.
Dadurch entfällt auch eine erneute Auslegung. Somit kann der abschließende Beschluss gefasst und der Plan anschließend dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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293,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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648,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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338,2 kB
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