Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17A - 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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zur Kenntnis ohne Beratung
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03.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 26.09.2016 bis zum 12.10.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum o.g. Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Im Rahmen der Auslegung wurden seitens der Bürger jedoch keine Stellungnahmen eingereicht.
Parallel dazu wurde der Kreis Stormarn frühzeitig beteiligt. Dieser hat mit Datum vom 19.10.2016 eine Stellungnahme abgegeben.
Daraus ergibt sich, dass die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB für Bebauungspläne, die eine Nachverdichtung oder Maßnahmen der Innenentwicklung vorsehen, als nicht geeignet angesehen wird.
Der Kreis rät der Gemeinde, das Verfahren in ein „normales“ Verfahren umzustellen.
Das hieße, dass entgegen des vereinfachten Verfahrens, alle Beteiligungsschritte durchzuführen und ein Ausgleich für den in Anspruch genommenen Boden zu erbringen ist. Der erforderliche Ausgleich ergibt sich auch aus dem dann noch zu erstellenden Umweltbericht.
Die Landesplanung hat zwischenzeitlich ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben und teilt die Auffassung des Kreises. Eine Innenverdichtung wird in diesem Falle nicht gesehen. Das Verfahren sollt umgestellt werden.
Die Umstellung des Verfahrens würde bedeuten, dass ein Umweltbericht zu fertigen und ein größerer Ausgleich zu erbringen ist. Daraus ergeben sich Mehrkosten für den Grundeigentümer, der die Planungskosten trägt.
Das Planungsbüro klärt nun ab, ob die bisher im vereinfachten Verfahren durchgeführten Schritte in das „normale“ Verfahren übertragen / angerechnet werden können.
Zudem ist mit dem Grundstückseigentümer das weitere Verfahren aufgrund der Kostensteigerung zu klären.
Die Verwaltung ist bemüht, die entsprechenden Unterlagen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2016 vorzulegen, so dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss dann beraten werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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644,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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