Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/189
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 - 4. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich "Bültbek", westlich der Grundstücke Bültbek 10 bis Bültbek 20B sowie Hauptstraße 6, südlich "Bülthorst" sowie der Grundstücke Bültbek 42 und Bültbek 38, östlich des Regenrückhaltebeckens und der Biotopflächen an der Wandse a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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zur Kenntnis ohne Beratung
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03.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 29.02.2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 22.04.2016 durchgeführt.
In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht. Einen Entwurf des Abwägungsvorschlages finden Sie als Anlage.
Jedoch hat der Kreis Stormarn in seiner Stellungnahme vom 19.04.2016 darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Grundstück Bültbek 56 um eine Altlastenverdachtsfläche handelt. Voraussetzung für die Fortführen der Planung war daher eine Altlastenuntersuchung.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro für Bauleitplanung Kostenschätzungen für die Untersuchung eingeholt. Hieraus ergaben sich Kosten von ca. 9.200 Euro.
Die Verwaltung hat einen Förderantrag beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestellt.
Das Ministerium hat mit Schreiben vom 15.08.2015 eine Förderung von 7.125,00 Euro bewilligt. Die verbleibenden Kosten sind durch die Gemeinde zu tragen.
Nach Vorlage der Bewilligung wurde die Untersuchung beauftragt.
der Untersuchungsbericht wurde am 02.11.2016 im Entwurf vorgelegt.
Dieser ist nun durch die Verwaltung und die untere Bodenschutzbehörde des Kreises durchzusehen.
Das Büro für Bauleitplanung erarbeitet parallel den Abwägungsvorschlag.
Der Bauausschuss kann daher den Satzungsbeschluss noch nicht empfehlen.
Die erforderlichen Unterlagen werden bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2016 erarbeitet und vorgelegt, so dass die Gemeindevertretung dann die Beschlüsse beraten kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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484,3 kB
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