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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/004/274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung (gemäß Anlage) mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan 2016 (NHH – Satzung, Ergebnis- und Finanzplan) beigefügt.

 

Die Haushaltsansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung angepasst und die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien berücksichtigt.

Zur Nachvollziehbarkeit der geänderten Konten sind die Produktkontenübersichten beigefügt. Erläuterungen sind bei den einzelnen Konten hinterlegt.

 

Die Anzahl der Stellen hat sich gegenüber dem Stellenplan des Kernhaushaltes 2016 nicht verändert.

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2016 vorgesehenen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Überschuss in Höhe von 541.800 € ab. Der Jahresfehlbetrag nach dem Ursprungshaushalt von 41.600 € konnte somit ausgeglichen werden.

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Die Erträge erhöhen sich um 1.722.000 €.

Die Aufwendungen erhöhen sich um 1.180.200 €.

Der Jahresfehlbetrag verringert sich auf 0 €.

Der Jahresüberschuss wird auf 500.200 € festgesetzt.

 

Im Finanzplan hat sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln durch den 1. Nachtrag 2016 wie folgt ermittelt:

 

Zeile im

Finanzplan:

42 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Haushalt 2016 -  524.100 €

     Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Nachtrag 2016   1.182.300

 Eigene Finanzmittel - neu          658.200 €

 

Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes an Finanzmitteln am 01.01.2016 in Höhe von rd. 3.054.800 € ergeben sich zum 31.12.2016 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 3.713.000 €. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die in 2016 erzeilten überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuererträge auch höhere Umlageaufwendungen (FAG-, Kreis- und Amtsumlage)in 2017 und 2018 von rd. 769.000 € nach sich ziehen.

 

 

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Anlagen

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