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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan 2016 vorgelegt.

Die Haushaltsansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung und an die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien angepasst.

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden aufgenommen:

 

Erträge/Einzahlungen

 

111004.4541000 - Grundstücksveräußerungen    + 234.700 Euro

611000.4012000 - Grundsteuer B      +   19.000 Euro

611000.4013000 - Gewerbesteuer      + 250.000 Euro

 

Aufwendungen/Auszahlungen

 

111004.5211000 - Sanierung „Hinter der Schule 4“    +   80.000 Euro

424000.5221000 - Sanierung VSG Sportlerheim    +   56.500 Euro

541001.5271000 - Straßenbeleuchtung, Abrechnung Stromkosten 2015 +   25.000 Euro

573003.5211000 - Stapelfelder Hof, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen+ 150.000 Euro

573003.0700000 - Stapelfelder Hof, Austausch techn. Anlagen  +   50.000 Euro

573003.0900000 - Stapelfelder Hof, Neubauteil    + 200.000 Euro

611000.5341000 - Gewerbesteuerumlage     +   60.000 Euro

611000.5731000 - Abschreibung Umlaufvermögen, Forderungserlass +   42.100 Euro

 

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2016 notwendigen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.383.600 Euro ab. Gegenüber dem Jahresüberschuss des Ursprungshaushaltes von 2.327.200 Euro ergibt sich somit eine Verbesserung von 56.400 Euro.

 

Im Finanzplan hat sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln durch den Nachtrag 2016 um 154.100 Euro vermindert. Die Berechnung ergibt sich aus

 

Zeile 42 im Finanzplan

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Haushalt 2016  + 315.900 Euro

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln – Nachtrag 2016    -  154.100 Euro

eigene Finanzmittel – neu        + 161.800 Euro

 

Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes an Finanzmitteln in Höhe von rd. 7.466.300 Euro (Stand 31.12.2015) ergeben sich zum 31.12.2016 liquide Mittel in Höhe von 7.628.100 Euro.

Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die in 2015 und 2016 erzielten überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuererträge auch höhere Umlageaufwendungen (FAG-, Kreis-, und Amtsumlage) in 2017 von rd. 2.500.000 Euro nach sich ziehen.

 

 

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Anlagen

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