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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 27. Änderung für das Gebiet nördlich und südlich der Landesstraße 224, östlich der Straße Jacobsrade und südlich des Regenrückhaltebeckens aufgestellt.

 

Das Planungsziel ist, die Erweiterung des Gewerbegebiets nach Osten planungsrechtlich vorzubereiten, um die wirtschaftsfähige Entwicklung des Gewerbegebiets als auch der dort ansässigen Unternehmen zu ermöglichen. Dazu sollen die östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Weiterhin sollen Flächen für die im Rahmen der Erweiterung erforderlich werdenden Ausgleichs- und Entwässerungsmaßnahmen im Umfeld des Plangebiets gesichert und qualifiziert werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Christian Evers & Ulf Küssner GbR, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Firma Omnitrade beabsichtigt, das bestehende Gebäude nach Osten zu erweitern, um den Standort in Siek auch für die nächsten Jahre rentabel zu gestalten.

Dies erfordert eine Überplanung der östlich an das bestehende Grundstück angrenzenden Fläche.

 

In einem Vorgespräch wurde der Gemeinde das erste Bebauungskonzept bereits vorgestellt.

 

Zunächst ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

Im Anschluss daran erfolgen weitere Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde und die Erarbeitung eines ersten Planentwurfs.

 

Die Übernahme der Planungskosten wurde durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

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Anlagen

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