Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2014/006/021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Reduzieren

Sachverhalt

In der Sitzung des Kindertagesstättenausschusses der Gemeinde Stapelfeld am 21. November 2013 zu TOP 9 wurde die Verwaltung gebeten, für die nächste Ausschusssitzung eine Vorlage zu erstellen, in der folgende Aspekte erläutert werden sollen:

 

  1. Voraussetzungen für die Arbeit mit FSJ-lern
  2. Ansprechpartner
  3. Kosten
  4. Kalkulation im Vergleich zu der Einstellung von Erzieherinnen über das Personalleasing

 

1. Voraussetzungen für die Arbeit mit FSJ-lern

 

Voraussetzungen des Bewerbers

Alle Jugendlichen und junge Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

 

Arbeitsschutz

Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Gemeinde Stapelfeld kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz.

 

Bescheinigung

Die Gemeinde Stapelfeld stellt den Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

 

Dauer

Das FSJ wird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet.

 

Einsatzzeit

In der Regel die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z. B. keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelung). Der Einsatz erfolgt überwiegend als praktische Hilfstätigkeit unter Anleitung einer Fachkraft.

 

 

 

 

Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist in der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Im Krankheitsfall werden in der Regel für die Dauer von bis zu 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.

 

Kündigung

Träger und Freiwillige verpflichten sich für vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, z. B. bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

 

Seminare

Der Gesetzgeber schreibt für FSJ im Inland ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je 5 Tagen vor. Insgesamt sind während eines 12-monatigen FSJ 25 Seminartage verpflichtend.

 

Sozialversicherung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ werden nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sozialversicherungsrechtlich so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d h. sie sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil werden vom Träger gezahlt.

 

Taschengeld

Durch Gesetz ist die Höchstgrenze für ein Taschengeld festgelegt. Sie beträgt 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (5.950,00 Euro monatlich) in der allgemeinen Rentenversicherung = derzeit (Stand: 2014) 357,00 Euro monatlich.

 

Träger

U. a. Gebietskörperschaften.

 

Unfallversicherung

Alle Freiwilligen sind gesetzlich über die Unfallkasse Nord unfallversichert.

 

Vereinbarung

Im FSJ schließen der Träger und die oder der Freiwillige vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab.

 

 

  1. Ansprechpartner

 

Wenn auch der Gesetzgeber vorsieht, dass auch eine Gemeinde Träger sein kann, ist es fast unmöglich, für den FSJ-ler die vorgeschriebenen Seminartage zu erhalten. Daher wird empfohlen, zum Beispiel mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Vereinbarung über den Einsatz eines FSJ-lers abzuschließen. Das DRK würde Einsatzkräfte vorschlagen und die gesamte Betreuung übernehmen. Sollte die Gemeinde sich nach Abschluss der Rahmenvereinbarung entschließen, in einem Jahr keinen FSJ-ler zu nehmen, entstehen auch keine Kosten. Ein Muster einer Rahmenvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

  1. Kosten

 

Das Deutsche Rote Kreuz würde folgende Kosten geltend machen (Stand: ab 01.09.2012)

 

Monatlicher Festbetrag (Bildungsarbeit und pädagogische Begleitung)

70,00

Monatlicher Festbetrag (Verwaltungskosten)

12,30

Umsatzsteuer 19 %

2,34

 

 

 

Monatliches Taschengeld

154,00

Monatliches Verpflegungsgeld

219,00

Monatlicher Wohnkostenzuschuss (ohne Unterkunft an der Einsatzstelle)

50,00

Monatlicher Wohnkostenzuschuss (mit Unterkunft an der Einsatzstelle)

212,00

 

 

 

Monatliche Sozialversicherungsbeiträge:

 

 

- Ohne Unterkunft an der Einsatzstelle

170,65

- Mit Unterkunft an der Einsatzstelle

234,55

 

 

 

Monatlicher Erstattungsbetrag an DRK

 

 

- Ohne Unterkunft an der Einsatzstelle ca.

678,29

- Mit Unterkunft an der Einsatzstelle ca.

692,19

 

  1. Kalkulation im Vergleich zu der Einstellung von Erzieherinnen über das Personalleasing

 

Eine Erzieherin über Personalleasing (Firma Pluss) würde € 30,71 / Std. inkl. Mehrwertsteuer kosten.

 

Geht man von einer durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl von 169,57 aus, entstehen monatliche Kosten in Höhe von € 5.207,50. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vergleichbarkeit eines FSJ-lers sowie einer / eines Erziehers nicht gegeben ist. Im Gegensatz zu einer Erzieherin / eines Erziehers handelt es sich bei einem FSJ-ler um eine Hilfskraft, die nur unter Aufsicht eingesetzt werden darf.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...