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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld, wie sie sich aus der Anlage ergibt. 
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) vom 19. März 2008 geändert worden.

 

Aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld erforderlich geworden.

 

Die Bürgermeisterentschädigung ist von derzeit 980,00 € auf 1.055,00 € anzupassen. Es wird empfohlen, den § 3 Abs. 1 Satz 1 wie folgt neu zu fassen:

 

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben dem Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe des chstsatzes der Verordnung

 

Die monatliche Pauschale von derzeit 20,00 € (Höchstsatz alt = 28,00 €) kann bis zu einem Höchstsatz von 30,00 € erhöht werden. Da in der Vergangenheit der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wurde, ist hierüber gesondert zu beraten.

 

Das Sitzungsgeld ist von bisher 21,00 auf nunmehr 23,00 € erhöht worden.

 

Das in § 7 für die Ausschussvorsitzenden zusätzlich gewährte Sitzungsgeld von zurzeit 20,00 € (Höchstbetrag alt = 21,00 €) kann ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 23,00 € angepasst werden. Hier ist ebenfalls eine gesonderte Beratung erforderlich, da der Höchstbetrag ebenfalls nicht angesetzt worden war. 

 

Zur besseren Übersichtlichkeit ist eine Lesefassung beigefügt.

 

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