Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/213
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 10.20.60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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21.07.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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01.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) vom 19. März 2008 geändert worden.
Aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Stapelfeld erforderlich geworden.
Die Bürgermeisterentschädigung ist von derzeit 980,00 € auf 1.055,00 € anzupassen. Es wird empfohlen, den § 3 Abs. 1 Satz 1 wie folgt neu zu fassen:
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben dem Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
Die monatliche Pauschale von derzeit 20,00 € (Höchstsatz alt = 28,00 €) kann bis zu einem Höchstsatz von 30,00 € erhöht werden. Da in der Vergangenheit der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wurde, ist hierüber gesondert zu beraten.
Das Sitzungsgeld ist von bisher 21,00 € auf nunmehr 23,00 € erhöht worden.
Das in § 7 für die Ausschussvorsitzenden zusätzlich gewährte Sitzungsgeld von zurzeit 20,00 € (Höchstbetrag alt = 21,00 €) kann ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 23,00 € angepasst werden. Hier ist ebenfalls eine gesonderte Beratung erforderlich, da der Höchstbetrag ebenfalls nicht angesetzt worden war.
Zur besseren Übersichtlichkeit ist eine Lesefassung beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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48 kB
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