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ALLRIS - Auszug

29.06.2016 - 11 Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Siek

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Auf die Verwaltungsvorlage vom 24.06.2016 wird verwiesen.

Herr Menzel erläutert den Sachverhalt.

Eine Beitragspflicht für bereits begonnene, beitragspflichtige Baumaßnahmen ist nur mit Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung mit einmaligen Beiträgen umsetzbar. Bei wiederkehrenden Beiträgen entsteht die Beitragsschuld mit Ablauf des 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres. In 2015 kassenwirksam gewordene Abschlagsrechnungen können somit nicht zur Beitragserhebung herangezogen werden. Bei einmaligen Beiträgen entsteht die sachliche Beitragspflicht erst mit dem Abschluss der jeweiligen Beitragsmaßnahme.


Auf Antrag von Herrn GV Reppel wird die Straßenbaubeitragssatzung an den Finanzausschuss verwiesen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 8
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : 1
 

 

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Anlagen zur Vorlage