06.06.2016 - 10 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 06.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hinselmannvon der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn GmbH (WAS) erörtert den Anwesenden die Pilotfunktion des geplanten Gewerbegebietes, da diese Art von Gewerbegebieten im Norden kaum existieren.
Die möglichen verkehrstechnischen Probleme werden zwischen den Anwesenden diskutiert.
Herr Hinselmann bittet zu bedenken, dass die Gemeinde Stapelfeld mit Änderung des Flächennutzungsplanes selbst die Möglichkeit hat in die Planung des Gewerbegebietes einzugreifen.
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 30. Änderung für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg (s. beigefügten Lageplan), aufgestellt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Darstellung gewerblicher Bauflächen zur Umsetzung des länderübergreifenden und interkommunalen Gewerbegebiets.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung, Baum - Schwormstede GbR, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,3 kB
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2
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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