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ALLRIS - Auszug

09.06.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 18 - 1. Änderung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel berichtet von den eingegangenen Stellungnahmen und den diesbezüglichen Abwägungen. Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden keine oder keine wesentlichen Bedenken oder Einwände eingebracht.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 1. Änderung der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 18 1. Änderung der Gemeinde Siek r das Gebiet, Dorfstraße 2 bis Dorfstraße 10 (nur gerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 1. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage